Fragen und Antworten
Hebebühnen sind in Lagern und Garagen aufgrund des gewerblichen Werkstatt-Charakters verboten. Ausnahmen sind bei Unternehmereinheiten möglich.
Die Kunden vertrauen ihr Hab und Gut Ihrer Lagerungslösung an, daher ist Sicherheit das A und O. Wählen Sie Lageroptionen mit zuverlässigen Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, Zugangskontrollsystemen und stabilen Schlössern, um die Boxen vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
Werkstätten können nur in Unternehmereinheiten und auch nur mit den entsprechenden Genehmigungen betrieben werden. Lager und Garagen erfüllen nicht die Voraussetzungen dafür. Entsprechend können dort auch keine Werkstätten betrieben werden.
Unsere Mietverträge sind unbefristet:
Die Mietverträge haben keine feste Laufzeit und können nach der Mindestmietdauer jederzeit fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen. Es gibt ältere Verträge mit anderen Regelungen.
Die Mietpreise variieren, je nach Größe und Standort. Alle Standorte und Preise finden: